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	<title>Einkommensteuer Steuerberatung Merfort Krefeld NRW - steuerberater-mum.de</title>
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	<description>Ihr Steuerberater in Krefeld</description>
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		<title>„Geschenke-Urteil“ wird nicht so streng angewendet, wie erwartet!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Steuerberater Merfort]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Nov 2017 05:46:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gewerbetreibende]]></category>
		<category><![CDATA[GmbH]]></category>
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		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Unternehmen können die Einkommensteuer für Geschenke an Geschäftsfreunde mit einem pauschalen Steuersatz von 30 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) für den Zuwendungsempfänger übernehmen. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist das Unternehmen jedoch nicht zum Betriebsausgabenabzug berechtigt, wenn die Zuwendung zusammen mit der pauschalen Steuer 35 EUR übersteigt. Die gute Nachricht ist: Die Finanzverwaltung wendet das... </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Unternehmen können die <strong>Einkommensteuer für Geschenke an Geschäftsfreunde</strong> mit einem pauschalen Steuersatz von 30 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) für den Zuwendungsempfänger übernehmen. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist das Unternehmen jedoch nicht zum Betriebsausgabenabzug berechtigt, wenn <strong>die Zuwendung zusammen mit der pauschalen Steuer 35 EUR übersteigt.</strong> Die gute Nachricht ist: Die Finanzverwaltung wendet das Urteil nicht so streng an, wie befürchtet.</p>
<p>Da das Urteil im Bundessteuerblatt veröffentlicht wurde, ist es von den Finanzämtern allgemein anzuwenden. Es wurde allerdings auch <strong>eine Fußnote</strong> mit folgendem Inhalt gesetzt: „Die Finanzverwaltung wendet die Vereinfachungsregelung in Rdnr. 25 des BMF-Schreibens vom<br />
19. Mai 2015 (BStBl I S. 468) weiter an“.</p>
<p>Nach dieser Vereinfachungsregelung richtet sich die Abziehbarkeit der Pauschalsteuer als Betriebsausgabe danach, ob die Aufwendungen für die Zuwendung als Betriebsausgabe abziehbar sind. Das bedeutet: Für das Überschreiten der 35 EUR-Grenze ist weiterhin <strong>allein der Geschenkewert</strong> <strong>maßgeblich.</strong></p>
<p>Quelle | BFH-Urteil vom 30.3.2017, Az. IV R 13/14, BStBl II 2017, S. 892; BMF-Schreiben vom 19.5.2015, Az. IV C 6 &#8211; S 2297-b/14/10001</p>
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		<title>Abzugsverbot für pauschale Einkommensteuer auf Geschenke an Geschäftsfreunde</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Steuerberater Merfort]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Aug 2017 04:38:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ärzte]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerbetreibende]]></category>
		<category><![CDATA[Abzugsverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Geschenke]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Einkommensteuer für Geschenke an Geschäftsfreunde können Unternehmen mit einem Steuersatz von pauschal 30 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) für den Zuwendungsempfänger übernehmen. Dabei ist das Unternehmen nicht zum Betriebsausgabenabzug berechtigt, wenn die Zuwendung zusammen mit der pauschalen Steuer 35 EUR übersteigt. Durch diese Entscheidung hat der Bundesfinanzhof die Sichtweise der Finanzverwaltung im Kern bestätigt... </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Einkommensteuer für Geschenke an Geschäftsfreunde können Unternehmen mit einem Steuersatz von pauschal 30 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) für den Zuwendungsempfänger übernehmen.</p>
<p>Dabei ist das Unternehmen <strong>nicht zum Betriebsausgabenabzug berechtigt</strong>, wenn die Zuwendung zusammen mit der pauschalen Steuer 35 EUR übersteigt. Durch diese Entscheidung hat der Bundesfinanzhof die Sichtweise der Finanzverwaltung im Kern bestätigt und die Attraktivität dieses Wahlrechts (weiter) eingeschränkt.</p>
<p>Aufwendungen für Geschenke an Geschäftsfreunde sind nur als Betriebsausgabe abziehbar, wenn die Kosten pro Empfänger und Wirtschaftsjahr <strong>35 EUR nicht übersteigen</strong>.</p>
<p>Die für den Zuwendungsempfänger übernommene Pauschalsteuer hat der Bundesfinanzhof nun als weiteres Geschenk beurteilt mit der Folge, dass diese das steuerliche Schicksal der Zuwendung teilt.</p>
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Merke:

Das Abzugsverbot gilt auch dann, wenn die Grenze von 35 EUR erst wegen der Höhe der Pauschalsteuer überschritten wird.
</div><div class="clear"></div></div></div>
<p>Quelle | BFH-Urteil vom 30.3.2017, Az. IV R 13/14, www.iww.de, Abruf-Nr. 194363; BMF-Schreiben vom 19.5.2015, Az. IV C 6 &#8211; S 2297-b/14/10001, Rz. 26</p>
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