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	<title>Grundfreibetrag - Steuer-News - Merfort &amp; Moor</title>
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	<description>Ihr Steuerberater in Krefeld</description>
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		<title>Grundfreibetrag, Kindergeld &#038; Co. steigen ab 2017 geringfügig an</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Steuerberater Merfort]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Jan 2017 06:02:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerpflichtige]]></category>
		<category><![CDATA[Grundfreibetrag]]></category>
		<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der steuerliche Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld und der Kinderzuschlag wurden geringfügig erhöht. Die folgende Aufstellung zeigt, welche Beträge in 2017 und 2018 gelten. Der Grundfreibetrag (bis zu dieser Höhe muss keine Einkommensteuer gezahlt werden) wurde für 2017 um 168 EUR auf 8.820 EUR erhöht. In 2018 erfolgt ein weiterer Anstieg um 180 EUR auf... </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="western">Der steuerliche <strong>Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld und der Kinderzuschlag</strong> wurden geringfügig erhöht. Die folgende Aufstellung zeigt, welche Beträge<br />
in 2017 und 2018 gelten.</p>
<p class="western">Der <strong>Grundfreibetrag</strong> (bis zu dieser Höhe muss keine Einkommensteuer gezahlt werden) wurde für 2017 um 168 EUR auf 8.820 EUR erhöht. In 2018 erfolgt ein weiterer Anstieg um 180 EUR auf 9.000 EUR. Der <strong>Unterhaltshöchstbetrag</strong> wurde entsprechend angepasst.</p>
<p><strong>Kinderfreibetrag:</strong> Anstieg in 2017 um 108 EUR auf 4.716 EUR und weitere Anhebung in 2018 um 72 EUR auf 4.788 EUR. In 2017 und 2018 steigt das <strong>Kindergeld</strong> um jeweils 2 EUR monatlich pro Kind.</p>
<p>Der monatliche <strong>Kinderzuschlag</strong> steigt ab 2017 um 10 EUR auf 170 EUR.</p>
<p class="western">
<div class="gdlr-shortcode-wrapper"><div class="gdlr-notification gdlr-item color-background"  style="color:#ffffff; background-color:#e53012; " ><i class="fa fa-flag"></i><div class="notification-content"></p>
<strong>Beachten Sie:</strong>

Zum <strong>Ausgleich der kalten Progression</strong> werden die Tarifeckwerte im Jahr 2017 um die geschätzte Inflationsrate des Jahres 2016 und in 2018 um die geschätzte Inflationsrate des Jahres 2017 nach rechts verschoben.

</div><div class="clear"></div></div></div>
<p class="western">Quelle | Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom 20.12.2016, BGBl I 2016, S. 3000</p>
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			</item>
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		<title>&#8222;Kleine&#8220; Steuerreform zur Entlastung von Familien geplant</title>
		<link>https://steuerberater-mum.de/kleine-steuerreform-zur-entlastung-von-familien-geplant/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Steuerberater Merfort]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Dec 2016 05:45:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerpflichtige]]></category>
		<category><![CDATA[Grundfreibetrag]]></category>
		<category><![CDATA[kalte Progression]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderfreibetrag]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerreform]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In den nächsten beiden Jahren sollen der steuerliche Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld und der Kinderzuschlag steigen. Zudem soll die kalte Progression ausgeglichen werden. Darauf hat sich die Bundesregierung verständigt. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Die Änderungen im Einzelnen Der Grundfreibetrag dient der Sicherung des Existenzminimums. Bis zu seiner Höhe muss keine Einkommensteuer gezahlt... </p>
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<p>Der Beitrag <a href="https://steuerberater-mum.de/kleine-steuerreform-zur-entlastung-von-familien-geplant/">&#8222;Kleine&#8220; Steuerreform zur Entlastung von Familien geplant</a> erschien zuerst auf <a href="https://steuerberater-mum.de">Merfort &amp; Moor</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In den nächsten beiden Jahren sollen der steuerliche <strong>Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld und der Kinderzuschlag</strong> steigen. Zudem soll die kalte Progression ausgeglichen werden. Darauf hat sich die Bundesregierung verständigt. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.</p>
<h2>Die Änderungen im Einzelnen</h2>
<p>Der <strong>Grundfreibetrag</strong> dient der Sicherung des Existenzminimums. Bis zu seiner Höhe muss keine Einkommensteuer gezahlt werden. Dieser Betrag soll 2017 um 168 EUR auf 8.820 EUR und 2018 um 180 EUR auf 9.000 EUR erhöht werden. Für Ehepaare gilt der doppelte Wert.</p>
<p>Der <strong>Kinderfreibetrag</strong> soll im nächsten Jahr um 108 EUR auf 4.716 EUR und 2018 um weitere<br />
72 EUR auf 4.788 EUR steigen. Ferner soll das Kindergeld 2017 und 2018 um jeweils 2 EUR monatlich je Kind angehoben werden.</p>
<p>Ab 2017 soll auch der <strong>monatliche Kinderzuschlag</strong> steigen: um 10 EUR auf 170 EUR.</p>
<p>Der Unterhaltshöchstbetrag wird entsprechend dem Grundfreibetrag auf 8.820 EUR für 2017 und auf 9.000 EUR für 2018 angehoben.</p>
<p>Zum Ausgleich der <strong>kalten Progression</strong> sollen die Tarifeckwerte in 2017 um die geschätzte Inflationsrate 2016 und in 2018 um die geschätzte Inflationsrate 2017 verschoben werden.</p>
<h2>Kritik vom Bund der Steuerzahler</h2>
<p>Der Bund der Steuerzahler hat diese Mini-Reform als unzureichend kritisiert – und zwar aus zwei Gründen:</p>
<ul>
<li>Bei den Steuersenkungen handelt es sich in erster Linie nicht um ein Entgegenkommen der Bundesregierung, sondern um eine <strong>verfassungsrechtlich gebotene Anpassung</strong>. Der Gesetzgeber ist nämlich verpflichtet, den Grundfreibetrag sowie den Kinderfreibetrag regelmäßig anzupassen, um das Existenzminimum steuerfrei zu stellen.</li>
<li>Zudem wird <strong>nicht viel im Geldbeutel ankommen</strong>: Ein lediger Steuerzahler mit einem Jahresbruttoeinkommen von 40.000 EUR wird in 2017 voraussichtlich 55 EUR weniger Steuern zahlen – in 2018 noch einmal 81 EUR weniger.</li>
</ul>
<p>Quelle | BMF vom 12.10.2016: „Entlastungen für Steuerzahler und Familien: Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Kinderzuschlag steigen, „kalte Progression“ wird ausgeglichen“; Bund der Steuerzahler vom 12.10.2016: „Diese Mini-Entlastung reicht uns nicht“</p>
<p>&nbsp;</p>
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