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	<title>Ordnungsgemäße Kassenführung Steuerberatung Merfort Krefeld NRW - steuerberater-mum.de</title>
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	<description>Ihr Steuerberater in Krefeld</description>
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		<title>Ordnungsgemäße Kassenführung: Bundesrat stimmt Kassensicherungsverordnung zu</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Steuerberater Merfort]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 Sep 2017 04:32:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gewerbetreibende]]></category>
		<category><![CDATA[Ordnungsgemäße Kassenführung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Elektronische Aufzeichnungssysteme müssen ab dem 1.1.2020 grundsätzlich über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die nach § 146a der Abgabenordnung (AO) aus drei Bestandteilen besteht: Einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle. Präzisiert werden die Anforderungen durch eine sogenannte Kassensicherungsverordnung, die am 7.7.2017 den Bundesrat passiert hat. Die Kassensicherungsverordnung legt u. a. fest, wie die... </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Elektronische Aufzeichnungssysteme</strong> müssen ab dem 1.1.2020 grundsätzlich über eine<strong> zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung</strong> verfügen, die nach § 146a der Abgabenordnung (AO) aus drei Bestandteilen besteht: Einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle. Präzisiert werden die Anforderungen durch eine sogenannte <strong>Kassensicherungsverordnung,</strong> die am 7.7.2017 den Bundesrat passiert hat.</p>
<p>Die Kassensicherungsverordnung legt u. a. fest, wie die <strong>digitalen Grundaufzeichnungen</strong> zu speichern sind und welche Anforderungen der auszustellende Beleg erfüllen muss. Geregelt ist auch, <strong>welche elektronischen Aufzeichnungssysteme</strong> über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen müssen. Das sind: <strong>elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen</strong> einschließlich Tablet basierter Kassensysteme oder Softwarelösungen (z. B. Barverkaufsmodule).</p>
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Beachten Sie:

Nicht zu den elektronischen Aufzeichnungssystemen im Sinne des § 146a
Abs. 1 AO gehören u. a.: elektronische Buchhaltungsprogramme, Waren- und Dienstleistungsautomaten, Geldautomaten, Taxameter, Wegstreckenzähler sowie Geldspielgeräte.

</div><div class="clear"></div></div></div>
<p>&nbsp;</p>
<p>Quelle | Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung &#8211; KassenSichV), BR-Drs. 487/17 (B) vom 7.7.2017</p>
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		<item>
		<title>Ordnungsgemäße Kassenführung ab 1.1.2017: Status Quo und Ausblick</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Steuerberater Merfort]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Feb 2017 10:06:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gewerbetreibende]]></category>
		<category><![CDATA[Ordnungsgemäße Kassenführung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>„Neue Kassenregeln ab 1.1.2017“: So oder so ähnlich lauteten zahlreiche Meldungen, durch die viele Unternehmer Ende vergangenen Jahres verunsichert wurden. Denn Fehler bei der Kassenführung können teuer werden. Zeigt sich z. B. bei einer Betriebsprüfung, dass die Kassenführung nicht ordnungsgemäß ist, drohen mitunter hohe Hinzuschätzungen. Was ab 2017 wirklich neu ist und wo Übergangsregelungen bestehen,... </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>„Neue Kassenregeln ab 1.1.2017“: So oder so ähnlich lauteten zahlreiche Meldungen, durch die viele Unternehmer Ende vergangenen Jahres verunsichert wurden. Denn<strong> Fehler bei der Kassenführung</strong> können teuer werden. Zeigt sich z. B. bei einer Betriebsprüfung, dass die Kassenführung nicht ordnungsgemäß ist, drohen mitunter hohe Hinzuschätzungen. Was <strong>ab 2017 wirklich neu ist</strong> und wo Übergangsregelungen bestehen, zeigt der nachfolgende Überblick.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2>Härtefallregelung für Altgeräte zum 31.12.2016 abgelaufen</h2>
<p>Für elektronische Registrierkassen gilt grundsätzlich eine <strong>Einzelaufzeichnungspflicht.</strong> Das Bundesfinanzministerium sieht jedoch in einem Schreiben aus 2010 (auch als 2. Kassenrichtlinie bezeichnet) <strong>für EDV-Registrierkassen ohne Einzelaufzeichnung und ohne Datenexportmöglichkeit</strong> Erleichterungen vor, wenn diese nicht mit Softwareanpassungen und Speichererweiterungen aufgerüstet werden können.</p>
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Beachten Sie:

Dieses Zugeständnis war allerdings zeitlich befristet und endete zum 31.12.2016, sodass <strong>diese Geräte ab 2017 nicht mehr einsetzbar</strong> sind! Sofern noch nicht geschehen, sollte bzw. muss schleunigst in eine<strong> finanzamtskonforme Kasse</strong> investiert werden.

</div><div class="clear"></div></div></div>
<p>&nbsp;</p>
<h2>Gesetz zum Schutz vor Kassenmanipulation in Kraft</h2>
<p>Weiterführende Anforderungen ergeben sich durch das<strong> „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“</strong>, das am 28.12.2016 im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist. Hinsichtlich der zeitlichen Anwendung ist zu unterscheiden: Einige Neuerungen gelten bereits. Die <strong>maßgeblichen Änderungen</strong> treten allerdings erst in den nächsten Jahren in Kraft.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2>Änderungen mit sofortiger Wirkung</h2>
<p>Der <strong>Grundsatz der Einzelaufzeichnungspflicht</strong> wurde nun auch gesetzlich festgeschrieben<br />
– und zwar mit Wirkung ab dem 29.12.2016. Einzelaufzeichnungspflicht bedeutet, dass aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle laufend zu erfassen,<strong> einzeln festzuhalten sowie aufzuzeichnen und aufzubewahren sind</strong>, sodass sich die einzelnen Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen können.</p>
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Beachten Sie:

Eine<strong> Ausnahme von der Einzelaufzeichnungspflicht</strong> besteht aus Zumutbarkeitsgründen beim Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen gegen Barzahlung.

Zudem wurde gesetzlich fixiert, dass Kasseneinnahmen und Kassenausgaben täglich festzuhalten<strong> sind.</strong> Zuvor war geregelt, dass diese täglich festgehalten werden<strong> sollen.</strong>

</div><div class="clear"></div></div></div>
<p>&nbsp;</p>
<h2>Kassen-Nachschau ab 2018</h2>
<p>Ab 2018 besteht die Möglichkeit einer <strong>Kassen-Nachschau.</strong> Dies ist ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte, u. a. im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erfassung von Geschäftsvorfällen. Die Kassen-Nachschau erfolgt grundsätzlich beim Steuerpflichtigen durch einen Amtsträger der Finanzbehörde – und zwar <strong>ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung. </strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<h2>Neuerungen ab 2020</h2>
<p>Elektronische Aufzeichnungssysteme müssen ab dem 1.1.2020 über eine <strong>zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung</strong> verfügen, die aus drei Bestandteilen besteht:</p>
<ul>
<li>Das <strong>Sicherheitsmodul</strong> gewährleistet, dass Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs protokolliert und später nicht unerkannt verändert werden können.</li>
<li>Auf dem <strong>Speichermedium</strong> werden die Einzelaufzeichnungen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert.</li>
<li>Die <strong>digitale Schnittstelle</strong> gewährleistet eine reibungslose Datenübertragung, z. B. für Prüfungszwecke.</li>
</ul>
<p>Welche elektronischen Aufzeichnungssysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen müssen, wird durch<strong> eine</strong> <strong>Rechtsverordnung</strong> festgelegt, die in 2017 erarbeitet werden soll. In dieser Rechtsverordnung sollen auch die Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die digitale Schnittstelle bestimmt werden.</p>
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Beachten Sie:

Die <strong>technischen Anforderungen</strong> zertifiziert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das auch mit der Festlegung der Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung beauftragt werden kann.

Ab dem 1.1.2020 gilt die <strong>verpflichtende elektronische Belegausgabe</strong> bei elektronischen Aufzeichnungssystemen. Danach muss für den an diesem Geschäftsvorfall Beteiligten ein Beleg erstellt und diesem zur Verfügung gestellt werden. Der Beleg kann <strong>elektronisch oder in Papierform</strong> zur Verfügung gestellt werden. Mit der Belegausgabepflicht entsteht für den am Geschäftsvorfall Beteiligten aber keine Pflicht zur Mitnahme des Belegs.

</div><div class="clear"></div></div></div>
<p>&nbsp;</p>
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Beachten Sie:

Bei einem Verkauf von Waren an eine Vielzahl nicht bekannter Personen können die Finanzbehörden Unternehmen aus Zumutbarkeitsgründen unter gewissen Voraussetzungen<strong> von der Belegausgabepflicht befreien.</strong> Diese Befreiung kann allerdings widerrufen werden.

</div><div class="clear"></div></div></div>
<p>Ebenfalls ab 1.1.2020 haben Steuerpflichtige, die elektronische Aufzeichnungssysteme verwenden, die Art und Anzahl der im jeweiligen Unternehmen eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme und der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen <strong>dem Finanzamt</strong> <strong>mitzuteilen.</strong> Diejenigen Steuerpflichtigen, die ein elektronisches Aufzeichnungssystem vor dem 1.1.2020 angeschafft haben, haben diese Meldung bis zum 31.1.2020 zu erstatten.</p>
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<strong>Praxishinweis</strong><br>

Wurden Registrierkassen nach dem 25.11.2010 und vor dem 1.1.2020 angeschafft, dann dürfen diese Kassen bis zum 31.12.2022 weiter verwendet werden. Voraussetzung: Sie entsprechen den Anforderungen der 2. Kassenrichtlinie
(u. a. Einzelaufzeichnungspflicht) und sie können bauartbedingt nicht aufgerüstet werden, sodass sie die neuen Anforderungen des § 146a Abgabenordnung (u. a. zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung) nicht erfüllen.

</div><div class="clear"></div></div></div>
<p>&nbsp;</p>
<p>Quelle | Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016,<br />
BGBl I 2016, S. 3152; BMF vom 27.12.2016: „Das ändert sich 2017 bei der Steuer“; BMF-Schreiben vom 26.11.2010, Az. IV A 4 &#8211; S 0316/08/10004-07</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://steuerberater-mum.de/ordnungsgemaesse-kassenfuehrung-ab-1-1-2017-status-quo-und-ausblick/">Ordnungsgemäße Kassenführung ab 1.1.2017: Status Quo und Ausblick</a> erschien zuerst auf <a href="https://steuerberater-mum.de">steuerberater-mum.de</a>.</p>
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