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	<title>Paketzusteller Steuerberatung Merfort Krefeld NRW - steuerberater-mum.de</title>
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	<description>Ihr Steuerberater in Krefeld</description>
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		<title>Paketzusteller: Führt die Übernahme von Knöllchen zu Arbeitslohn?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Steuerberater Merfort]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Apr 2017 04:41:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Übernahme von Verwarnungsgeldern wegen Falschparkens durch einen Paketzustelldienst führt nach Meinung des Finanzgerichts Düsseldorf nicht zu Arbeitslohn. Nach Ansicht des Finanzgerichts erfüllt der Paketzustelldienst mit Zahlung der Verwarnungsgelder nur eine eigene Verbindlichkeit. Zwar hätten die Fahrer die Ordnungswidrigkeit begangen, die Gelder seien jedoch gegenüber dem Unternehmen als Fahrzeughalter festgesetzt worden. Ungeachtet dessen erfolgte die... </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Übernahme von Verwarnungsgeldern wegen Falschparkens durch einen Paketzustelldienst führt nach Meinung des Finanzgerichts Düsseldorf nicht zu Arbeitslohn.</p>
<div class="gdlr-shortcode-wrapper"><div class="gdlr-styled-box-item-ux gdlr-ux" ><div class="gdlr-item gdlr-styled-box-item" ><div class="gdlr-styled-box-head-wrapper" ><div class="gdlr-styled-box-corner" style="border-bottom-color:#e5462b;" ></div><div class="gdlr-styled-box-head" style="background-color:#e53012;" ></div></div><div class="gdlr-styled-box-body with-head" style="background-color:#e53012; color: #ffffff; " ><i class="gdlr-icon fa fa-university" style="color: #ffffff; font-size: 60px; " ></i>
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<h3 class="gdlr-heading-shortcode "  style="color: #ffffff;font-size: 24px;font-weight: bold;" >Sachverhalt</h3>
<p>Ein Paketzustelldienst hatte in mehreren Städten (kostenpflichtige) Ausnahmegenehmigungen erwirkt, die ein kurzfristiges Halten der Fahrzeuge zum Be- und Entladen in Halteverbots- und Fußgängerzonen gestatteten. War eine Ausnahmegenehmigung nicht erhältlich, nahm er es hin, dass die Fahrer auch in Halteverbotsbereichen oder Fußgängerzonen kurzfristig anhielten. Das Unternehmen trug die ihm gegenüber festgesetzten Verwarnungsgelder.</p>
</div></div></div></div>
<p>Nach Ansicht des Finanzgerichts erfüllt der Paketzustelldienst mit Zahlung der Verwarnungsgelder nur eine eigene Verbindlichkeit. Zwar hätten die Fahrer die Ordnungswidrigkeit begangen, die Gelder seien jedoch gegenüber dem Unternehmen als Fahrzeughalter festgesetzt worden. Ungeachtet dessen erfolgte die Übernahme aus ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse und nicht als Entlohnung für die Tätigkeit der Arbeitnehmer.</p>
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Beachten Sie:

Der Bundesfinanzhof hat erst in 2013 seine Rechtsprechung geändert und entschieden, dass es sich um Arbeitslohn handelt, wenn eine Spedition Bußgelder übernimmt, die gegen angestellte Fahrer wegen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten verhängt worden sind. Nach Meinung des Finanzgerichts Düsseldorf ist dieser Fall aber nicht mit dem „Paketzustellfall“ vergleichbar. Abwarten, wie das der Bundesfinanzhof in der Revision sehen wird.
</div><div class="clear"></div></div></div>
<p>&nbsp;</p>
<p>Quelle | FG Düsseldorf, Urteil vom 4.11.2016, Az. 1 K 2470/14 L, Rev. BFH Az. VI R 1/17, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 191457; BFH-Urteil vom 14.11.2013, Az. VI R 36/12</p>
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