<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Umzugskostenpauschale Steuerberatung Merfort Krefeld NRW - steuerberater-mum.de</title>
	<atom:link href="https://steuerberater-mum.de/tag/umzugskostenpauschale/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link></link>
	<description>Ihr Steuerberater in Krefeld</description>
	<lastBuildDate>Wed, 07 Dec 2016 14:48:12 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.0.4</generator>
	<item>
		<title>Neue Umzugskostenpauschalen veröffentlicht</title>
		<link>https://steuerberater-mum.de/neue-umzugskostenpauschalen-veroeffentlicht/</link>
					<comments>https://steuerberater-mum.de/neue-umzugskostenpauschalen-veroeffentlicht/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Steuerberater Merfort]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Dec 2016 05:45:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Umzugskostenpauschale]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://steuerberater-mum.de/?p=6097</guid>

					<description><![CDATA[<p>Umzugskosten, die einem Arbeitnehmer durch einen beruflich veranlassten Wohnungswechsel entstehen, sind Werbungskosten. Für sonstige Umzugskosten (z. B. Trinkgelder an das Umzugspersonal) sowie für umzugsbedingte Unterrichtskosten gewährt die Finanzverwaltung Pauschalen. Das Bundesfinanzministerium hat aktuell die Pauschalen veröffentlicht, die ab 1.3.2016 sowie ab 1.2.2017 gelten. Umzugskosten sind nur abzugsfähig, wenn der Wohnungswechsel beruflich veranlasst ist. Nach Ansicht... </p>
<div class="clear"></div>
<p><a href="https://steuerberater-mum.de/neue-umzugskostenpauschalen-veroeffentlicht/" class="excerpt-read-more">Read More →</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://steuerberater-mum.de/neue-umzugskostenpauschalen-veroeffentlicht/">Neue Umzugskostenpauschalen veröffentlicht</a> erschien zuerst auf <a href="https://steuerberater-mum.de">steuerberater-mum.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Umzugskosten, die einem Arbeitnehmer durch einen beruflich veranlassten Wohnungswechsel entstehen, sind Werbungskosten. Für <strong>sonstige Umzugskosten</strong> (z. B. Trinkgelder an das Umzugspersonal) sowie für <strong>umzugsbedingte Unterrichtskosten</strong> gewährt die Finanzverwaltung Pauschalen. Das Bundesfinanzministerium hat aktuell die Pauschalen veröffentlicht, die ab 1.3.2016 sowie ab 1.2.2017 gelten.</p>
<p>Umzugskosten sind nur abzugsfähig, wenn der Wohnungswechsel <strong>beruflich veranlasst ist</strong>. Nach Ansicht der Verwaltung ist dies z. B. in folgenden Fällen der Fall:</p>
<ul>
<li>Die Entfernung zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte verkürzt sich erheblich (d. h. täglich um mindestens eine Stunde).</li>
<li>Der Umzug wird im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt – insbesondere beim Beziehen oder Räumen einer Dienstwohnung, die aus betrieblichen Gründen bestimmten Arbeitnehmern vorbehalten ist.</li>
<li>Der Umzug erfolgt wegen der erstmaligen Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit, eines Arbeitsplatzwechsels oder einer Versetzung.</li>
</ul>
<p>Für die Frage, welche der folgenden Pauschalen anzuwenden sind, ist das Datum maßgebend, <strong>an dem der Umzug beendet wurde</strong>. Zudem ist zu beachten, dass anstelle der Pauschalen auch die im Einzelfall nachgewiesenen höheren Umzugskosten als Werbungskosten abgezogen werden können.</p>
<p><strong>Umzugsbedingte Unterrichtskosten</strong></p>
<p>ab 1.3.2014 = 1.802 EUR<br />
ab 1.3.2015 = 1.841 EUR<br />
ab 1.3.2016 = 1.882 EUR<br />
ab 1.2.2017 = 1.926 EUR</p>
<p><strong>Sonstige Umzugskosten</strong></p>
<p>Verheiratete:<br />
ab 1.3.2014 = 1.429 EUR<br />
ab 1.3.2015 = 1.460 EUR<br />
ab 1.3.2016 = 1.493 EUR<br />
ab 1.2.2017 = 1.528 EUR</p>
<p>Ledige:<br />
ab 1.3.2014 = 715 EUR<br />
ab 1.3.2015 = 730 EUR<br />
ab 1.3.2016 = 746 EUR<br />
ab 1.2.2017 = 764 EUR</p>
<p>Zuschlag für weitere Personen im Haushalt (nicht Ehepartner):<br />
ab 1.3.2014 = 315 EUR<br />
ab 1.3.2015 = 322 EUR<br />
ab 1.3.2016 = 329 EUR<br />
ab 1.2.2017 = 337 EUR</p>
<div class="gdlr-shortcode-wrapper"><div class="gdlr-notification gdlr-item color-background"  style="color:#ffffff; background-color:#e53012; " ><i class="fa fa-flag"></i><div class="notification-content">

Beachten Sie

Bei den sonstigen Umzugskosten erhöhen sich die Pauschalen um 50 %, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb von fünf Jahren das zweite Mal aus beruflichen Gründen umzieht.

</div><div class="clear"></div></div></div>
<p>Quelle: BMF-Schreiben vom 18.10.2016, Az. IV C 5 &#8211; S 2353/16/10005, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 189461</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://steuerberater-mum.de/neue-umzugskostenpauschalen-veroeffentlicht/">Neue Umzugskostenpauschalen veröffentlicht</a> erschien zuerst auf <a href="https://steuerberater-mum.de">steuerberater-mum.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://steuerberater-mum.de/neue-umzugskostenpauschalen-veroeffentlicht/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
