Steuerberater für Ärzte

Steuerberater für Ärzte, Zahnärzte und MVZ in Krefeld

Steuerkanzlei mit Schwerpunkt Heilberufe am Niederrhein – von der Praxisgründung über die laufende Beratung bis zum Praxisverkauf.

Steuerberatung für Ärzte und MVZ in Krefeld – Merfort und Moor

Kurz erklärt: Merfort und Moor ist eine Steuerkanzlei in Krefeld mit Schwerpunkt Heilberufe. Wir beraten Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte, Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und weitere Leistungserbringer im Gesundheitswesen am Niederrhein, im Ruhrgebiet und im Raum Düsseldorf – über DATEV Unternehmen online auch bundesweit.

Für wen wir arbeiten

Arztpraxis und Zahnarztpraxis

Einzelpraxis und Berufsausübungsgemeinschaft: Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, Lohn, laufende Steuerplanung, Kapitalkonten der Gesellschafter.

MVZ

Gründung, Rechtsformwahl, Geschäftsführervergütung, verdeckte Gewinnausschüttung, Gewerbe- und Umsatzsteuer.

Praxiskauf und Praxisverkauf

Bewertung, Kaufpreisaufteilung, Freibetrag und ermäßigter Steuersatz nach §§ 16, 34 EStG.

Daneben betreuen wir Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Heilpraktiker und Apotheken.

Spezialabteilung Heilberufe – Ihr Ansprechpartner

Steuerberater Denis Merfort

Denis Merfort, SteuerberaterBeratung für Ärzte seit 2015Praxiskauf und Praxisverkauf (M&A), Praxisbewertung, Kaufpreisverhandlungen, Businesspläne, Finanzierung und Bankgespräche, Sanierungsberatung, Kooperationsberatung (BAG, MVZ)

Gemeinsam mit Steuerberaterin Tatjana Moor, Partnerin der Kanzlei, betreuen wir unsere Mandanten auch in der laufenden Steuerberatung. Ihr besonderes Augenmerk gilt der Qualitätssicherung.

Steuerberatung für die Arztpraxis

Ärzte und Zahnärzte erzielen Einkünfte aus selbständiger Arbeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Der Gewinn wird in der Regel durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt; Heilbehandlungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Aus dieser Ausgangslage ergeben sich die typischen Aufgaben:

  • Laufende Steuerplanung statt Rückschau – Wir erstellen während des laufenden Jahres Steuerhochrechnungen auf Basis der aktuellen Buchführung. Nur dann bestehen noch Handlungsoptionen: Investitionen vorziehen oder verschieben, Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG bilden, Vorauszahlungen nach § 37 Abs. 3 EStG anpassen, Sonderzahlungen an die Altersvorsorge steuern. Im Folgejahr, wenn die Steuererklärung erstellt wird, lässt sich das Ergebnis nicht mehr beeinflussen.
  • Laufende Buchführung und Lohn – digital über DATEV Unternehmen online, Belege direkt aus der Praxis, Lohnabrechnung inklusive Tarif- und Sozialversicherungsfragen für Praxispersonal.
  • Freiberuflichkeit der BAG schützen – In einer Berufsausübungsgemeinschaft (GbR, PartG) färben gewerbliche Nebenumsätze wie der Verkauf von Kontaktlinsen, Nahrungsergänzungsmitteln oder IGeL-Produkten nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG auf die gesamten Einkünfte ab, sobald sie 3 % der Nettoumsätze oder 24.500 € im Jahr übersteigen (BFH-Bagatellgrenze). Beim Einzelarzt gibt es diese Abfärbung nicht: Trennbare gewerbliche Tätigkeiten werden gesondert beurteilt. Wir prüfen die Struktur und lagern gewerbliche Umsätze der BAG bei Bedarf in eine eigene Gesellschaft aus. Wie BFH und Finanzgerichte die Grenze aktuell ziehen – etwa beim Partner, der nur noch die Verwaltung übernimmt, oder bei Praxen mit vielen angestellten Zahnärzten –, zeigt unsere aktuelle Rechtsprechung zur Freiberuflichkeit.
  • Umsatzsteuer – Abgrenzung steuerfreier Heilbehandlung von steuerpflichtigen Leistungen (Gutachten, ästhetische Eingriffe, Vorträge) und Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Seit Mai 2026 verlangt die Finanzverwaltung für jede ästhetische Behandlung eine dokumentierte Indikation – mehr zu den neuen Nachweispflichten bei ästhetischen Behandlungen.

MVZ: Gründung, Rechtsform und Steuern

Ein Medizinisches Versorgungszentrum kann nach § 95 Abs. 1a SGB V unter anderem von Vertragsärzten und zugelassenen Krankenhäusern gegründet werden – als GbR, Partnerschaftsgesellschaft oder GmbH. Die Rechtsform entscheidet über die Besteuerung:

RechtsformErtragsbesteuerungGewerbesteuerTypische Themen
GbR / PartGEinkünfte aus selbständiger Arbeit der Gesellschafter (§ 18 EStG)Nein, solange keine gewerbliche InfektionGewinnverteilung, Kapitalkonten, Sonderbetriebsvermögen, Gesellschafterwechsel
GmbHKörperschaftsteuer 15 % (§ 23 KStG) zzgl. SolidaritätszuschlagJa, kraft Rechtsform (§ 2 Abs. 2 GewStG)Angemessenheit der Geschäftsführervergütung, verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG), Gewinnausschüttung vs. Gehalt

Wir begleiten die Gründung steuerlich, erstellen Planrechnungen für die Bank und als internen Soll-Ist-Abgleich zur Erfolgskontrolle, richten Buchführung und Controlling ein und prüfen Verträge zwischen MVZ und Gesellschaftern auf verdeckte Gewinnausschüttungen.

Praxiskauf und Praxisgründung

Beim Praxiskauf entscheidet die Kaufpreisaufteilung über die Abschreibung der nächsten Jahre: Der Praxiswert einer Einzelpraxis wird nach der BFH-Rechtsprechung über drei bis fünf Jahre abgeschrieben, der Anteil an einer Berufsausübungsgemeinschaft über sechs bis zehn Jahre (BFH vom 24.02.1994, IV R 33/93), Einrichtung und Geräte nach ihrer Nutzungsdauer. Entscheidend ist, dass tatsächlich die Praxis erworben wird – Patientenstamm, Einrichtung, Praxisorganisation – und nicht nur die Vertragsarztzulassung. Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 21.02.2017, VIII R 7/14 und VIII R 56/14) ist der Praxiswert einschließlich der Zulassung abschreibbar; wird dagegen isoliert nur die Zulassung bezahlt, liegt ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut vor, für das es keine Abschreibung gibt. Das gilt für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten gleichermaßen. Wir prüfen den Kaufvertrag steuerlich vor der Unterschrift, erstellen den Finanzierungsplan und stimmen die Aufteilung mit dem Verkäufer ab.

Praxisverkauf: Steuern beim Veräußerungsgewinn

Der Gewinn aus dem Verkauf einer Praxis gehört nach § 18 Abs. 3 EStG zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit und wird wie ein Betriebsveräußerungsgewinn nach § 16 EStG behandelt. Zwei Vergünstigungen entscheiden über die Steuerlast:

VergünstigungRechtsgrundlageVoraussetzungWirkung
Freibetrag§ 16 Abs. 4 EStGVollendung des 55. Lebensjahrs oder dauernde Berufsunfähigkeit, einmal im Leben45.000 €, Abschmelzung ab 136.000 € Veräußerungsgewinn
Ermäßigter Steuersatz§ 34 Abs. 3 EStGwie Freibetrag, Antrag, einmal im Leben, bis 5 Mio. €56 % des durchschnittlichen Steuersatzes, mindestens 14 %
Fünftelregelung§ 34 Abs. 1 EStGohne Altersgrenze, automatischProgressionsglättung

Voraussetzung ist die Einstellung der freiberuflichen Tätigkeit im bisherigen örtlichen Wirkungskreis für eine gewisse Zeit. Eine geringfügige Weiterbetreuung bis etwa 10 % der bisherigen Umsätze ist nach der Rechtsprechung unschädlich. Mehr dazu unter Praxisabgabe und Nachfolgeberatung.

Betriebswirtschaftliche Beratung: Von der Gründung zur Übergabe

Wir begleiten Ihre Praxis in jeder Phase – steuerlich und betriebswirtschaftlich aus einer Hand.

1
Start

Praxisgründung

2
Einstieg

Praxisübernahme

  • Praxisbewertung – Ertragswert-, Vergleichswert- und Bundesärztekammer-Verfahren
  • Kaufpreisaufteilung und Abschreibung des Praxiswerts (§ 7 Abs. 1 EStG)
  • Steuerliche Prüfung des Kaufvertrags vor Unterschrift
  • Finanzierungskonzept und Begleitung des Bankgesprächs
3
Etablieren

Praxisoptimierung

  • DATEV Unternehmen online: digitale Belege, Auswertungen in Echtzeit
  • Soll-Ist-Abgleich gegen die Planrechnung, Kostenanalyse je Behandler
  • Steuerhochrechnung im laufenden Jahr, Vorauszahlungen anpassen
  • Sanierungsberatung bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten
4
Wachstum

Praxiserweiterung und MVZ

  • Zweigpraxis, BAG-Gründung, Eigenlabor, Kooperationsberatung
  • MVZ-Gründung nach § 95 Abs. 1a SGB V, Rechtsformwahl
  • Gesellschafterwechsel, Umwandlung, Gewinnverteilung, Kapitalkonten
  • Freiberuflichkeit der BAG sichern (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG)
5
Vorbereitung

Planung der Praxisabgabe

  • Realistische Kaufpreisermittlung und Exposé
  • Zeitliche Gestaltung: Freibetrag § 16 Abs. 4 EStG ab dem 55. Lebensjahr
  • Nachfolgersuche und Kaufpreisverhandlung
6
Übergabe

Praxisveräußerung

  • Steueroptimierte Veräußerung mit ermäßigtem Steuersatz (§ 34 Abs. 3 EStG)
  • Einstellung der Tätigkeit im örtlichen Wirkungskreis richtig gestalten
  • Abschlussberatung und letzte Gewinnermittlung

Private Steuern von Ärzten

  • Einkommensteuererklärung – Zusammenveranlagung, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Altersvorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG.
  • Kapitalanlagen und Immobilien – Kapitalerträge nach § 20 EStG, Vermietung nach § 21 EStG, Kaufpreisaufteilung und AfA, Immobilien-GmbH und Holding.
  • Vermögensübertragung – Schenkung und Erbschaft, Begünstigung von Praxisvermögen nach §§ 13a, 13b ErbStG, vorweggenommene Erbfolge.
  • Auslandsvermögen und Wegzug – Deklaration ausländischer Konten, Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG, Doppelbesteuerungsabkommen, bei Versäumnissen die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO.

Steuerberater für Ärzte in Krefeld und am Niederrhein

Unsere Kanzlei sitzt in Krefeld und ist Mitglied der Steuerberaterkammer Düsseldorf. Wir betreuen Praxen und MVZ in Krefeld, Moers, Neuss, Viersen, Mönchengladbach, Duisburg, Düsseldorf und im Ruhrgebiet. Über DATEV Unternehmen online arbeiten wir ortsunabhängig – Belege, Auswertungen und Abstimmungen laufen digital, Termine finden vor Ort oder per Video statt.

Was kostet die Steuerberatung für eine Arztpraxis?

Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV): Buchführung nach § 33, Einnahmenüberschussrechnung nach § 25, Steuererklärungen nach § 24, Lohnabrechnung nach § 34 StBVV. Für die laufende Betreuung vereinbaren wir in der Regel eine monatliche Pauschale nach § 14 StBVV, die Buchführung, Lohn und Jahresabschluss umfasst. Im Erstgespräch nennen wir Ihnen einen konkreten Betrag für Ihre Praxis.

Häufige Fragen

Was unterscheidet einen Steuerberater für Ärzte von einem allgemeinen Steuerberater?

Die Kenntnis der branchenspezifischen Regeln: Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG, Abfärbung nach § 15 Abs. 3 EStG in der BAG, Abschreibung des Praxiswerts, die Vergünstigungen beim Praxisverkauf – und die steuerliche Prüfung aller Verträge, etwa Praxiskaufvertrag, Gesellschaftsvertrag der BAG, Mietvertrag über die Praxisräume und Anstellungsvertrag des MVZ-Geschäftsführers.

Wie läuft die laufende Betreuung ab?

Belege und Kontoumsätze kommen digital über DATEV Unternehmen online in die Kanzlei. Auf dieser Basis erhalten Sie monatliche Auswertungen und im laufenden Jahr Steuerhochrechnungen, damit Entscheidungen noch getroffen werden können, solange sie wirken. Auf Wunsch gleichen wir die Zahlen laufend mit Ihrer Planrechnung ab (Soll-Ist-Abgleich), um zu prüfen, ob die Praxis ihre Planungsziele erreicht.

Begleiten Sie auch Bankgespräche und erstellen Businesspläne?

Ja. Für Praxisgründung, Praxiskauf oder Investitionen erstellen wir Businessplan, Planrechnung und Liquiditätsplanung in dem Format, das Banken erwarten, und begleiten Sie in das Bankgespräch. Die Planrechnung wird anschließend zur Messlatte für den Soll-Ist-Abgleich.

Wann wird eine Arztpraxis gewerbesteuerpflichtig?

In einer Berufsausübungsgemeinschaft (GbR, PartG), wenn neben der Heilbehandlung gewerbliche Umsätze erzielt werden, die 3 % der Gesamtnettoumsätze oder 24.500 € im Jahr übersteigen (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG, BFH-Bagatellgrenze). Dann werden sämtliche Einkünfte der BAG gewerblich. Beim Einzelarzt werden trennbare gewerbliche Tätigkeiten gesondert beurteilt, eine Abfärbung gibt es nicht. Abhilfe in der BAG schafft die Auslagerung der gewerblichen Umsätze in eine eigene Gesellschaft. Aktuelle Urteile zur Freiberuflichkeit von Praxen fasst unsere Rechtsprechungsübersicht Heilberufe zusammen.

Welche Bedeutung haben die Kapitalkonten in einer BAG?

Die Kapitalkonten der Gesellschafter sind einer der häufigsten Streitpunkte in Berufsausübungsgemeinschaften. Sie bilden nicht nur ab, wer wem was schuldet – Einlagen, stehen gelassene Gewinne, Entnahmen –, sondern sind beim Ausscheiden eines Gesellschafters die Grundlage für den Veräußerungsgewinn: Abfindung abzüglich Kapitalkonto ergibt den steuerpflichtigen Gewinn nach § 18 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 EStG. Wer die Konten über Jahre nicht sauber führt, streitet am Ende über beides – über den Anspruch und über die Steuer. Wir richten die Kontenstruktur bei Gründung ein und führen sie in der laufenden Buchführung fort.

Was muss ich steuerlich beim Praxiskauf beachten?

Zwei Dinge. Erstens muss die Praxis selbst erworben werden – Patientenstamm, Einrichtung, Organisation – und nicht nur der Kassensitz: Der Praxiswert einschließlich Zulassung ist abschreibbar, die isoliert erworbene Zulassung nicht (BFH vom 21.02.2017, VIII R 7/14 und VIII R 56/14). Das gilt auch für Psychotherapeuten. Zweitens bestimmt die Aufteilung des Kaufpreises auf Praxiswert, Einrichtung und Vorräte die Abschreibung; der Praxiswert wird bei einer Einzelpraxis über drei bis fünf Jahre, bei einem BAG-Anteil über sechs bis zehn Jahre abgeschrieben. Die Aufteilung gehört in den Kaufvertrag.

Wie wird der Praxisverkauf besteuert?

Der Veräußerungsgewinn ist nach § 18 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 EStG steuerpflichtig. Ab dem 55. Lebensjahr gibt es einmalig den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG und auf Antrag den ermäßigten Steuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG.

Helfen Sie bei einer Selbstanzeige?

Ja. Nicht erklärte Kapitalerträge im Ausland oder nicht erfasste Praxiseinnahmen lassen sich durch eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO bereinigen, solange die Tat noch nicht entdeckt ist und keine Prüfung angekündigt wurde. Wir ermitteln die nachzuerklärenden Beträge für alle offenen Jahre vollständig, erstellen die Selbstanzeige und begleiten das Verfahren mit dem Finanzamt. Details unter Strafbefreiende Selbstanzeige.

Was kostet die Steuerberatung für eine Arztpraxis?

Die Gebühren folgen der StBVV. Für die laufende Betreuung vereinbaren wir meist eine monatliche Pauschale, deren Höhe von Umsatz, Personal und Belegvolumen abhängt. Ein Angebot erhalten Sie nach dem Erstgespräch.

Betreuen Sie auch Zahnärzte, Psychotherapeuten und Physiotherapeuten?

Ja. Der Schwerpunkt Heilberufe umfasst alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen, einschließlich Zahnärzten mit Eigenlabor, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Heilpraktikern und Apotheken.

Arbeiten Sie nur mit Praxen in Krefeld zusammen?

Nein. Die Kanzlei sitzt in Krefeld, die Zusammenarbeit läuft über DATEV Unternehmen online digital. Wir betreuen Praxen am gesamten Niederrhein, im Ruhrgebiet, in Düsseldorf und bundesweit.

Denis Merfort

Steuerberater, Diplom-Ökonom, Partner bei Merfort und Moor Steuerberater PartG mbB in Krefeld, Mitglied der Steuerberaterkammer Düsseldorf. Langjährige Erfahrung beim Kauf und Verkauf von Praxen, in der betriebswirtschaftlichen Beratung von Praxen und MVZ – Businesspläne, Bankgespräche, Liquiditäts- und Steuerplanung – sowie bei strafbefreienden Selbstanzeigen. Zur Vita

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