Wir beraten Sie frühzeitig zu allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen bei der Übertragung Ihres Unternehmens.
Insbesondere bei der Übertragung von Inhabergeführten Familienunternehmen besitzen wir das erfoderliche Fingerspitzengefühl um gegensätzliche Positionen zu vereinen, indem wir für alle Parteien akzeptable Konzepte und Lösungen vorstellen.
Hierzu zählen Beratungen zum Verkauf/Teilverkauf des Unternehmens, Unternehmensumwandlungen, sowie zur vorweggenommenen Erbfolge.
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