Praxisbewertung für Zahnarztpraxen
Was ist Ihre Zahnarztpraxis wert – oder die Praxis, die Sie übernehmen wollen? Wir bewerten Zahnarztpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und zahnärztliche MVZ und berücksichtigen dabei, was sie von Arztpraxen unterscheidet: Eigenlabor, hoher Privatanteil und teure Ausstattung. Für Praxen in Krefeld, Düsseldorf und am Niederrhein und bundesweit.



Kurz erklärt: Zahnarztpraxen werden mit denselben Verfahren bewertet wie Arztpraxen – vor allem mit dem modifizierten Ertragswertverfahren und der Ärztekammermethode. Drei Punkte wiegen aber schwerer: Das Eigenlabor kann einen erheblichen Teil des Gewinns liefern, der Anteil privater Leistungen und Eigenanteile ist hoch, und die Ausstattung macht einen großen Teil des Kaufpreises aus. Wer diese Positionen nicht sauber bereinigt, liegt beim Praxiswert schnell um fünfstellige Beträge daneben.
Was Zahnarztpraxen besonders macht
Eigenlabor
Laborgewinn, Zahntechniker und Umsatzsteuer: Das Labor ist ein eigener Ertragsteil mit eigenen Risiken – Details unten.
Privatanteil
GOZ-Leistungen und Eigenanteile beim Zahnersatz hängen oft an Person und Ruf des Abgebers. Entscheidend ist, welcher Teil auf den Nachfolger übergeht.
Ausstattung
Behandlungseinheiten, Röntgen und DVT, Aufbereitung, CAD/CAM: Der materielle Wert ist höher als in den meisten Arztpraxen – und ebenso der Investitionsbedarf nach der Übernahme.
Wie die Bewertungsverfahren im Einzelnen rechnen, zeigen wir ausführlich mit Beispielen unter Praxisbewertung für Arzt- und Zahnarztpraxen.
Werttreiber und Wertminderer
| Faktor | Erhöht den Wert | Mindert den Wert |
|---|---|---|
| Prophylaxe und Recall | Funktionierendes Recall-System, eigenes Prophylaxe-Team | Prophylaxe hängt an einer Mitarbeiterin, die mit dem Abgeber geht |
| Leistungsspektrum | Schwerpunkte wie Implantologie oder Endodontie, die der Nachfolger fortführen kann | Leistungen, die nur der Abgeber anbietet |
| Ausstattung | Investitionen der letzten Jahre, dokumentierte Wartung | Investitionsstau bei Einheiten, Röntgen oder Aufbereitung |
| Personal | Eingespieltes Team mit ZMP oder Dentalhygienikerin | Offene Stellen, anstehende Renteneintritte |
| Räume | Langfristiger Mietvertrag, barrierearm erreichbar | Räume gehören dem Abgeber, Mietvertrag offen; Umbaubedarf |
| Eigenlabor | Zahntechniker bleibt, Laborgeräte aktuell | Labor muss geschlossen oder neu ausgestattet werden |
Eigenlabor: Gewinn, Umsatzsteuer und Vorsteuer
Das Eigenlabor ist in vielen Zahnarztpraxen ein eigener Gewinnbringer – und bei der Bewertung eine eigene Baustelle:
- Ertrag: Der Laborgewinn ist nur übertragbar, wenn der Nachfolger das Labor fortführt und Zahntechniker und Ausstattung bleiben.
- Umsatzsteuer: Zahnersatz aus dem Eigenlabor ist von der Steuerbefreiung ausgenommen und unterliegt dem ermäßigten Satz von 7 Prozent (§ 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 2, § 12 Abs. 2 Nr. 6 UStG).
- Vorsteuer: Wer Umsatzsteuer abführt, darf die zugehörige Vorsteuer abziehen – voll für Labormaterial und Laborgeräte, anteilig für gemischt genutzte Kosten wie Miete, Energie oder Software (§ 15 Abs. 4 UStG). Bei Übernahmen sehen wir häufig, dass die Umsatzsteuer aus dem Labor abgeführt, die Vorsteuer aber nicht oder nur teilweise angesetzt wurde. Das sind schnell mehrere tausend Euro im Jahr – Gewinn, der in der Bewertung fehlt.
- Vorsteuerberichtigung: Wird die Praxis als Ganzes übertragen, tritt der Käufer in laufende Berichtigungszeiträume für Laborinvestitionen ein (§ 1 Abs. 1a, § 15a Abs. 10 UStG). Schließt er das Labor später, kann Vorsteuer anteilig zurückzuzahlen sein.
Mehr zur Umsatzsteuer in der Zahnarztpraxis unter Steuerberater für Zahnärzte in Krefeld.
Beispiel: Vom steuerlichen zum übertragbaren Gewinn
Vereinfachtes Beispiel einer zahnärztlichen Einzelpraxis:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gewinn laut Einnahmenüberschussrechnung | 245.000 € |
| – Implantologie, die der Nachfolger nicht anbietet (nach Material- und Laborkosten) | 30.000 € |
| – Eigenlabor: Zahntechniker geht in Rente, künftig Fremdlabor | 18.000 € |
| + Pkw-Kosten und Gehalt eines nicht mitarbeitenden Angehörigen | 16.000 € |
| – künftige Miete, weil die Praxisräume dem Abgeber gehören | 14.000 € |
| + bisher nicht gezogene Vorsteuer aus dem Eigenlabor | 4.000 € |
| = übertragbarer Gewinn | 203.000 € |
Die Bereinigung senkt den Gewinn um 42.000 Euro. Nach der Ärztekammermethode mit Multiplikator 2,0 sind das 84.000 Euro Praxiswert – bevor über Arztlohn, Zinssatz oder Zu- und Abschläge gesprochen wird.
Was Zahnarztpraxen kosten
Für die Übernahme einer zahnärztlichen Einzelpraxis zahlten Gründer 2024 im Schnitt 226.000 Euro, knapp neun Prozent weniger als im Vorjahr. Mit Investitionen und Betriebsmitteln lag die Gesamtinvestition bei durchschnittlich rund 450.000 Euro.
Quelle: apoBank, Analyse zahnärztlicher Existenzgründungen 2024. Übernahmepreis = ideeller und materieller Wert.
Die Lücke zwischen Kaufpreis und Gesamtinvestition zeigt, warum der Investitionsbedarf nach der Übernahme in jede Bewertung gehört: Was der Käufer nach dem Kauf erneuern muss, mindert, was er für die Praxis zahlen kann.
Unterlagen für die Bewertung
- Gewinnermittlungen der letzten drei Jahre mit Anlagenverzeichnis
- aktuelle BWA und Summen- und Saldenliste
- KZV-Abrechnungen der letzten Quartale und Übersicht der Privatliquidation
- Laborabrechnungen und Umsatzsteuererklärungen der letzten Jahre
- Geräteliste mit Anschaffungsjahr sowie Wartungs- und Prüfprotokolle (Röntgen, Aufbereitung)
- Personalliste mit Qualifikationen, Mietvertrag bzw. Entwurf des künftigen Mietvertrags
Sie kaufen oder verkaufen? Mehr unter Niederlassungs- und Praxisübernahmeberatung und Praxisabgabe- und Nachfolgeberatung.
Häufige Fragen
Wird eine Zahnarztpraxis anders bewertet als eine Arztpraxis?
Die Verfahren sind dieselben. Unterschiede liegen in den Zahlen: Das Eigenlabor ist ein eigener Ertragsteil mit eigener Umsatzsteuer, der Privatanteil ist höher und stärker an die Person des Abgebers gebunden, und die Ausstattung macht einen größeren Teil des Kaufpreises aus.
Wie wird das Eigenlabor bewertet?
Der Laborgewinn fließt nur so weit in den Praxiswert ein, wie der Nachfolger ihn fortführen kann. Die Laborgeräte gehen in den materiellen Wert ein. Zusätzlich prüfen wir, ob Umsatzsteuer und Vorsteuer aus dem Labor korrekt behandelt wurden.
Was kostet eine Zahnarztpraxis im Durchschnitt?
Laut apoBank lag der Übernahmepreis einer zahnärztlichen Einzelpraxis 2024 im Schnitt bei 226.000 Euro, die Gesamtinvestition einschließlich Modernisierung und Betriebsmitteln bei rund 450.000 Euro. Für die einzelne Praxis entscheidet der nachhaltig übertragbare Gewinn.
Muss ich als Käufer Vorsteuer zurückzahlen, wenn ich das Labor schließe?
Unter Umständen ja. Bei der Übernahme der ganzen Praxis treten Sie in die Berichtigungszeiträume des Abgebers ein (§ 15a Abs. 10 UStG); bei Laborgeräten beträgt der Zeitraum fünf Jahre. Ändert sich die Nutzung, wird die Vorsteuer anteilig berichtigt, soweit die Bagatellgrenzen des § 44 UStDV überschritten sind. Das gehört in die Kaufpreisverhandlung.
Bewerten Sie auch Anteile an einer zahnärztlichen BAG oder einem MVZ?
Ja. Bei Gesellschaftsanteilen kommen Abfindungsklauseln und Gewinnverteilung aus dem Gesellschaftsvertrag hinzu. Mehr unter Kooperationsberatung.
Zahnarztpraxis bewerten lassen
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