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Ende des Bezugszeitraums: Kein Kindergeld mehr für am Monatsersten geborene Kinder

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Der Bezugszeitraum beim Kindergeld endet grundsätzlich dann, wenn das Kind das
25. Lebensjahr vollendet hat. Am Ende des Bezugszeitraums besteht für ein am Monatsersten geborenes Kind für diesen Monat kein Anspruch mehr auf Kindergeld. Das hat das Finanzgericht Köln entschieden.

Kindergeld wird nur für die Monate gewährt, in denen die Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei muss das Kind an wenigstens einem Tag in dem betroffenen Monat zu berücksichtigen sein.
Für die Berechnung des Alters wird der Tag der Geburt bereits mitgerechnet.

Das bedeutet: Ist das Kind am zweiten Tag des Monats geboren, zahlt die Familienkasse für diesen Monat noch Kindergeld. Wird das Kind jedoch am ersten Tag des Monats geboren, vollendet es bereits einen Tag davor sein 25. Lebensjahr. Im Geburtstagsmonat gibt es somit kein Kindergeld mehr.

Beachten Sie: Mit dieser Entscheidung will sich der Vater aber nicht zufrieden geben und hat Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.

 

Quelle | FG Köln, Urteil vom 21.9.2016, Az. 4 K 392/14, NZB BFH Az. V B 147/16, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 193131

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