Angemessene Gewinnverteilung zwischen Komplementär-GmbH und Kommanditisten
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Ein Gewinnvorab für eine am Vermögen einer GmbH & Co. KG nicht beteiligte Komplementär-GmbH (bei gleichzeitigem Verzicht der Gesellschafter der Komplementär-GmbH auf eine Vergütung für ihre Geschäftsführertätigkeit) stellt keine unangemessene Gewinnverteilung dar. Damit hat das Finanzgericht Münster dem Finanzamt widersprochen,... Read More →