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Februar 13, 2017

Gesetzgeber verbessert Verlustverrechnung für Kapitalgesellschaften

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Positive Kunde für Kapitalgesellschaften: Der Gesetzgeber hat die Verlustverrechnung neu ausgerichtet. Danach können Kapitalgesellschaften Verluste weiterhin nutzen, wenn der Geschäftsbetrieb nach einem Anteilseignerwechsel erhalten bleibt und eine anderweitige Verlustnutzung ausgeschlossen ist. Die Neuregelungen gelten bereits rückwirkend zum 1.1.2016.   Hintergrund...
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