Elterngeld des Unterhaltsempfängers mindert abzugsfähigen Höchstbetrag
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CategoriesSteuerpflichtige
Das Elterngeld zählt bei der Berechnung des abzugsfähigen Unterhaltshöchstbetrags in vollem Umfang und damit einschließlich des Sockelbetrags (300 EUR monatlich) zu den anrechenbaren Bezügen des Unterhaltsempfängers. Diese ungünstige Ansicht vertritt der Bundesfinanzhof. Hintergrund: Unterhaltsleistungen sind im Veranlagungszeitraum 2017 bis... Read More →