fbpx
Mo - Do: 08:00 - 17:00 | Fr: 08:00 - 12:00
02151 1596200

Steuer News

Steuertipps und Neuigkeiten

Bausparkassen dürfen Altverträge kündigen

/
Categories

Angesichts der Niedrigzinsphase gehen die Bausparkassen vermehrt dazu über, gut verzinste Altverträge zu kündigen – und dies ist rechtens, wie der Bundesgerichtshof nun entschieden hat.

Auf Bausparverträge ist Darlehensrecht anzuwenden, denn während der Ansparphase eines Bausparvertrags ist die Bausparkasse Darlehensnehmerin und der Bausparer Darlehensgeber. Erst mit der Inanspruchnahme eines Darlehens kommt es zu einem Rollenwechsel.

Kurzum:

Bausparverträge dürfen im Regelfall zehn Jahre nach Zuteilungsreife gekündigt werden.

 
Quelle | BGH-Urteile vom 21.2.2017, Az. XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16; BGH, PM Nr. 21/17 vom 21.2.2017

Leave a Reply