Trockenes Brötchen mit Kaffee ist kein steuerlich relevantes Frühstück
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Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster sind trockene Brötchen in Kombination mit Heißgetränken kein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug in Form eines Frühstücks. Beurteilt man die unentgeltlich zur Verfügung gestellten Lebensmittel zunächst getrennt, handelt es sich bei den Getränken um Aufmerksamkeiten, die... Read More →